Ich bin als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin approbiert, d. h. staatlich zugelassen und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin eingetragen.
Zudem habe ich einen Trägervertrag mit der Senatsverwaltung für KJHG-Therapien.
Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Kinder oder Jugendliche keinen Therapieplatz bei Psychotherapeut*innen mit einer Kassenzulassung finden, ist eine Therapie bei mir über das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich.
Wie Sie eine Therapie über diesen Weg beantragen können, erkläre ich Ihnen gern bei einem kostenlosen Erstgespräch oder am Telefon.
Finanzierung durch das Jugendamt (KJHG-Therapie)
Werden die Kosten vom für Ihren Wohnbezirk zuständigen Jugendamt übernommen, wird die Therapie als Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 3 oder als Eingliederungshilfe nach § 35a nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, SGB VIII eingeleitet und beantragt.
Im ersten Schritt prüft hier der Fachdienst, ob ein Therapiebedarf vorliegt. Die Fachdienste sind der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst, KJPD, die Erziehungs- und Familienberatungsstelle, EFB oder das SIBUZ.
Weitere Informationen gebe ich Ihnen gern bei einem kostenlosen Erstgespräch oder am Telefon.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für die Therapie für Kinder und Jugendliche können von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfen übernommen werden.
Bitte fragen Sie im Vorhinein bei Ihrer Kasse nach, wie viele Sitzungen erstattet werden und was nötig ist, um eine Therapie zu beantragen.
Selbstzahler*innen
Sollten Sie privat die Kosten für die Therapie tragen, mache ich mit Ihnen einen individuellen Behandlungsvertrag aus. Ein Honorar vereinbare ich mit Ihnen orientierend an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen, GOP.
Ihre Krankenversicherung wird dann nicht über die Psychotherapie in Kenntnis gesetzt.